ALLGEMEINE BEDINGUNGEN 

Die allgemeinen Bedingungen für Verbundene Reisen (Rundreisen) richten sich nach den folgenden Bestimmungen: Titel III, der Artikel vier umfasst, enthält die Änderungen, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates ergeben.    

Der konsolidierte Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer ergänzender Gesetze, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 1/2007 vom 16. November, fasst das Gesetz 26/1984 vom 19. Juli, Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, und die Vorschriften zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, die sich auf die darin geregelten Aspekte auswirken, in einem einzigen Text zusammen, einschließlich des Gesetzes 21/1995 vom 6. Juli 1995 zur Regelung von Verbundenereiseleistungen, mit dem die Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Verbundenereiseleistungen in spanisches Recht umgesetzt wurde, was zur Aufnahme eines vierten Buches in die Neufassung führte. 

In der Folge haben die veränderten Kaufgewohnheiten der Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf die Online-Beschaffung von Reisen, zum Erlass der Richtlinie 2015/2302/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über verbundene Reiseleistungen, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/82/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über verbundene Reiseleistungen, geführt. Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 90/314/EWG des Rates, die unter anderem den Schutz von Reisenden, einschließlich dieser neuen Formen von Verträgen, erweitert, die Transparenz erhöht, Unklarheiten beseitigt und bestehende Gesetzeslücken schließt.

Dieses Königliche Gesetzesdekret ändert den überarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und andere ergänzende Gesetze, um die oben genannte Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 in nationales Recht umzusetzen.

Der Veranstalter: Der Veranstalter der verbundene Reiseleistugen ist: VIAJES CREATIVA – Spacio Infinito Studio S.L. Agencia de viajes con licencia C.I.AN-417556-3 – Urb. Jardín Atalaya, 4 – 41900 Camas C.I.F B-90259987.  

Allgemeine Bedingungen für die Rundreisen

Diese allgemeinen Bedingungen werden, von den Vertragsparteien unterzeichnet, in alle Verbundenereiseleistungsverträge aufgenommen, deren Gegenstand die im Katalog/Broschürenprogramm enthaltenen Programme sind und die die Parteien binden, mit den im Vorvertrag und im Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen, die in den gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind. 

Der Kunde erhält die Informationen des Reisekatalogs/Prospekts mit der Anzahl der Übernachtungen, der Reiseroute und dem Zeitplan, die dem vertraglich vereinbarten Programm so genau wie möglich entsprechen.  

Der Beginn der Rundreise erfolgt an dem im Katalog/Programmheft angegebenen Treffpunkt oder an dem vorher vereinbarten Treffpunkt. Für die Abholung an nicht angegebenen Orten wird ein Aufschlag zu Lasten des Kunden erhoben. 

DER PREIS DER RUNDREISE BEINHALTET

Unterkunft: Bei den in der Rundreise enthaltenen Unterkünften wird die Kategorie ordnungsgemäß angegeben, es sei denn, die speziell für die Reise gewählten oder ausgewählten und vertraglich vereinbarten Hotels werden ausdrücklich genannt. Der Standort der Unterkunft, ihre Kategorie sowie die vertraglich vereinbarte Verpflegungen müssen angegeben werden. Optionale Hotelleistungen sind nicht inbegriffen, ebenso wie Wäscherei, Bügeln von Kleidung, Minibarverbrauch oder andere Leistungen, die nicht ausdrücklich im Programmkatalog/Broschüre, im Vertrag oder in den Unterlagen, die dem Reisenden bei Unterzeichnung ausgehändigt werden, als «inbegriffen» angegeben sind.  

Die veranstaltende Agentur haftet nicht für eventuelle Änderungen in der Verwaltung der im Katalog enthaltenen Hotels nach dessen Veröffentlichung sowie für die Auswirkungen und/oder Folgeänderungen, die sich daraus ergeben können (Name, Dienstleistungen, Kategorie des Betriebs, teilweise Schließung der Einrichtungen usw.), die dem Kunden in jedem Fall unverzüglich mitgeteilt werden.

Verpflegung: Die Mahlzeiten, ob im Hotel oder im Restaurant, sind die im Programmkatalog/Broschüre ausdrücklich angegebenen. Nicht inbegriffen sind Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser und spezielle Diäten, außer aus berechtigten Gründen wie Krankheit, spezielle Diät, Allergien oder Unverträglichkeiten. Diese Umstände müssen zum Zeitpunkt der Buchung der Reise mitgeteilt werden. Andernfalls gibt es keine Garantie dafür, dass das Hotel oder Restaurant diese Anforderungen erfüllt. In einigen Betrieben kann es vorkommen, dass die Verpflegung als Buffet angeboten wird. 

Gelegentlich können Frühstücke, Mittag- oder Abendessen auch an anderen Orten als dem Hotel abgehalten werden. Dies wird im Katalog/Broschüre des Programms deutlich angegeben. 

Verkehrsmitteln: Die Fahrten und Transfers mit Bussen oder anderen Verkehrsmitteln erfolgt zwischen den im Programmkatalog/Vertragsbroschüre ausdrücklich genannten Orten. Der Fahrgast wird über die Fahrpläne, Treffpunkte und Orte von Zwischenstopps deutlich informiert. 

Das Gepäck: Es wird davon ausgegangen, dass das Gepäck und andere persönliche Gegenstände des Reisenden bei der Reise mitgenommen werden, sofern es sich um eine Reise handelt. Unabhängig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie untergebracht sind, werden sie auf Gefahr des Fahrgastes befördert. Den Fahrgästen wird empfohlen, während des gesamten Be- und Entladens des Gepäcks anwesend zu sein. 

Der Reiseleiter: Der begleitender Reiseführerdienst wird im Programmkatalog/der Broschüre in der vereinbarten Sprache angegeben. Der Fremdenführer ist für die Koordinierung des Programms, die Begleitung der Kunden bei den Ausflügen, die ständige Information über die wichtigsten Orte und die Unterstützung der Reisenden bei Zwischenfällen oder als Bindeglied zwischen ihnen und den Anbietern (Hotels, Restaurants usw.) zuständig. 

Örtliche Stadtführer: Örtliche Stadtführungen, die nicht in der Reiseroute des Programmkatalogs/Broschüre aufgeführt sind, sind nicht inbegriffen. Eintrittsgelder für Denkmäler sind nicht inbegriffen, es sei denn, sie sind im Katalog/Broschürenprogramm ausdrücklich angegeben. Bei den Denkmälern, mit einer personalisierten Eintrittskarte, müssen sich die Kunden mit einem gültigen und originalen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, um Zugang zu erhalten. Die Eintrittskarten sind nicht übertragbar. 

Alle im Katalog/Broschürenprogramm aufgeführten Ausflüge sind inbegriffen. 

Optionale oder fakultative Ausflüge, die während der Reise gebucht werden und die nicht in dieser Publikation enthalten sind, sind von der Reiseversicherung ausgeschlossen. 

Der Reisende ist verpflichtet, die geltenden Personalausweis oder Reisepass mit sich zu tragen, um sie auf Verlangen für die Ausflüge vorzulegen (Nominierungskarten, Besuch in Gibraltar usw.). 

Änderungen an den Verbundene Reiseleistungen: Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages vor Beginn der Reise einseitig zu ändern, vorausgesetzt, die Änderung ist unbedeutend und der Reisende in klarer, verständlicher und deutlicher Weise durch den Veranstalter selbst oder gegebenenfalls durch den Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datenträger informiert wird. 

Wenn der Veranstalter vor Beginn der Rundreise gezwungen ist, eines der Hauptmerkmale der in Artikel 153.1.a) genannten Reiseleistungen wesentlich zu ändern, wenn er eine der in Artikel 155.2.a) genannten besonderen Anforderungen nicht erfüllen kann oder wenn er vorschlägt, den Preis der Rundreise gemäß Artikel 158.2 (siehe Punkt 5.2.) des Königlichen Gesetzesdekrets um mehr als acht Prozent zu erhöhen. 155.2.a) oder eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als acht Prozent gemäß Artikel 158.2 (siehe Punkt 5.2.) des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November vorschlägt, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten angemessenen Frist die vorgeschlagene Änderung akzeptieren oder den Vertrag ohne Vertragsstrafe kündigen. Der Reisende, der den Reisevertrag kündigt, kann eine vom Reiseveranstalter oder gegebenenfalls von der Vermittlungsagentur angebotene Ersatzreise annehmen oder gegebenenfalls die Einzelhandelsagentur, wenn möglich in gleichwertiger oder höherer Qualität. 

Reklamationen, Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten

Im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls, der zu einer Unzufriedenheit des Reisenden mit den erbrachten Leistungen führen könnte, ist es unerlässlich, dies dem Reiseleiter mitzuteilen, damit er sofort die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um das Problem so schnell wie möglich zu lösen.  

Alle Dienstleister (Hotels, Restaurants usw.) sind verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage ein Beschwerdeformular zur Verfügung zu stellen, das in der entsprechenden Betriebsstätte ausgefüllt werden muss. Jede nachträgliche Beschwerde wegen Nichtübereinstimmung muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise über das Reisebüro, bei dem das Programm gebucht wurde, mit den vollständigen Angaben des Kunden und seiner Unterschrift eingereicht werden.

Stornierungen und Nichterscheinen: Der Kunde kann die angeforderte oder vereinbarte Dienstleistung stornieren und hat Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Beträge, entweder des vollen Preises oder einer Vorauszahlung. 

Der Reisende muss die Agentur für die folgenden Punkte entschädigen: 

A – Bei Einzelleistungen die Gesamtheit der entstandenen Stornierungskosten. 

B- Im Falle von Rundlreisen: 

1. eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Reisepreises, wenn die Stornierung mehr als 10 Tage im Voraus und weniger als 15 Tage im Voraus erfolgt, außer im Falle einer Stornierung aufgrund von höherer Gewalt. 15% des Reisepreises, wenn die Stornierung zwischen 10 Tagen und 3 Tagen im Voraus erfolgt. 25% des Reisepreises, wenn die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Abfahrt erfolgt. 

Wenn eine der vertraglich vereinbarten und stornierten Dienstleistungen besonderen wirtschaftlichen Bedingungen unterliegt, betragen die Stornierungskosten zusätzlich zu den in Punkt 1 genannten Strafen 10 % des Gesamtpreises der Reise, wenn sie zwischen 3 und 10 Tagen vor dem Abreisedatum storniert wird, und 25 %, wenn sie innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise storniert wird. Wenn die Eigenschaften des Preises oder die Eigenschaften des zu benutzenden Verkehrsmittels oder die Eigenschaften der von Dritten zu erbringenden Leistungen die Durchführung des Transfers unmöglich machen, darf dieser nicht durchgeführt werden. 

Im Falle eines Abbruchs der Reise oder des Aufenthalts hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn eine Annullierungs- oder Unterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, ist dies bei der Versicherungsgesellschaft zu beantragen.

Beendigung des Vertrags durch den Veranstalter.

Der Veranstalter und gegebenenfalls der Reisevermittler können vom Vertrag zurücktreten und dem Reisenden alle von ihm geleisteten Zahlungen erstatten, sind jedoch nicht zu einer zusätzlichen Entschädigung verpflichtet, wenn:

Die Minderstteilnehmerzahl der für die Rundreise angemeldeten Gästen unter der im Vertrag festgelegten Mindestzahl liegt und der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler dem Reisenden die Stornierung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mitteilt, wobei diese Frist nicht länger sein darf als:

1. zwanzig Kalendertage vor Beginn der Rundreise bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

2. sieben Kalendertage vor Beginn der Reise bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen,

3. 48 Stunden vor Beginn der Rundreise bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen, 

Wenn der Veranstalter durch unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert wird und der Reisende unverzüglich vor Beginn der Rundreise von der Kündigung in Kenntnis gesetzt wird.

Bricht der Verbraucher seine Reise oder seinen Aufenthalt ab, so hat er keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entschädigung oder Erstattung für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn eine Annullierungs- oder Unterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, ist dies bei der Versicherungsgesellschaft zu beantragen.

Beendigung des Vertrages durch den Reisenden.

Artikel 160 des Königlichen Gesetzesdekrets 1/2007 vom 16. November sieht vor, dass der Reisende jederzeit vor Beginn der verbundenereiseleistungen vom Vertrag zurücktreten kann, woraufhin der Veranstalter oder gegebenenfalls die Vermittlungsagentur vom Reisenden die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Strafe verlangen. Im Vertrag kann eine angemessene Standardstrafe festgelegt werden, die davon abhängt, wie weit die Kündigung des Vertrags vor Beginn der Rundreise erfolgt und welche Kosten und Einnahmen durch die alternative Buchung der Reiseleistungen voraussichtlich eingespart werden. Ist keine Vertragsstrafe vorgesehen, so entspricht die Höhe der Vertragsstrafe dem Preis der verbundene Reiseleistung abzüglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls das Reisebüro muss dem Reisenden auf Anfrage eine Begründung für die Höhe der Strafe geben.

Begründung für die Höhe des Bußgeldes.

Unabhängig davon wird der Reisende darauf hingewiesen, dass er im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe, die die Durchführung der Rundreise oder die Beförderung von Personen an den Reiseort erheblich beeinträchtigen, das Recht hat, den Vertrag vor Beginn der Reise ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu kündigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine vollständige Erstattung der geleisteten Zahlungen, jedoch keine zusätzliche Entschädigung.

Übertragung des Verbundenereiseleistungsvertrags. Der Reisende kann den Verbundenereiseleistungsvertrag  auf eine Person übertragen, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt. Die Übertragung muss dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Reisevermittler auf einem dauerhaften Datenträger mindestens sieben Kalendertage vor Beginn der Rundreise mitgeteilt werden. Der Übertragende des Vertrags und der Erwerber haften gemeinschaftlich und als Gesamtschuldner für den nicht gezahlten Betrag des vereinbarten Preises sowie für etwaige Gebühren, Zuschläge oder sonstige zusätzliche Kosten, die durch die Überweisung entstehen. Der Veranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler teilt dem Übertragenden die effektiven Kosten der Übertragung mit.

Diese Kosten müssen angemessen sein und dürfen auf keinen Fall die Kosten übersteigen, die dem Veranstalter und dem Reisevermittler durch die Übertragung wirklich entstehen. Der Veranstalter und gegebenenfalls der Reisevermittler erbringen dem Übertragenden den Nachweis über alle zusätzlichen Gebühren, Zuschläge oder andere zusätzliche Kosten, die durch die Übertragung des Vertrags entstehen.

Die Reiseversicherung

Alle unsere Reisen im Katalog/Broschüre beinhalten eine Reiseversicherung. 

Verbundenereiseleistungsvertrag 

Der vorliegende Vertrag hat die zum Verkauf angebotene Rundreise mit Reiseziel und Abreisedatum zum Inhalt, und zwar in Übereinstimmung mit den wichtigsten Merkmalen und wesentlichen Informationen, die der Reisende und seine Begleiter vor dem Vertragsabschluss, d.h. vor diesem Rechtsakt, von der Agentur mit ihrem eigenen  Reiseprogramm erhalten haben. 

Diese Vorvertraglichen Informationen sind dem vorliegenden Vertrag als Anhang I beigefügt, von den Vertragspartnern ordnungsgemäß unterzeichnet und bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages.

Für das vorliegende Angebot und den Abschluss der Verbundenereiseleistungen gelten die im Katalog/Broschüre verfügbaren Allgemeinen Bedingungen, über deren Inhalt der Reisende erklärt, informiert worden zu sein und diese mit der Unterzeichnung des Vertrags zu akzeptieren. 

REISEBEGLEITUNG AM ZIELORT 

Der Veranstalter und der Reisevermittler stehen dem Reisenden als Gesamtschuldner für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ein.

Sie können das Vermittlungsreisebüro sowie das veranstaltende Reisebüro und gegebenenfalls den örtlichen Veranstaltervertreter unter den angegebenen Notrufnummern und der E-Mail-Adresse kontaktieren.

Der Veranstalter und der Reisevermittler verpflichten sich, dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, angemessene und schnelle Hilfe zu leisten, insbesondere im Falle unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände, indem sie dem Reisenden die erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen, um: Fernverbindungen zu ermöglichen, Gesundheitsdienste, örtliche Behörden und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen, dem Reisenden gegebenenfalls bei der Suche nach alternativen Reisemöglichkeiten zu helfen.

Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Veranstalter als auch der Reisevermittler einen angemessenen Aufschlag für diese Hilfeleistung verlangen können, wenn die Schwierigkeiten von ihm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurden.

INFORMATIONEN ÜBER DAS INTERNE VERFAHREN ZUR BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN UND DIE ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG.

Etwaige Anregungen oder Beschwerden können gleichzeitig und jederzeit an die in den Identifikationsdaten aufgeführten E-Mail-Adressen an das veranstaltende Reisebüro und die Vermittlungsstelle gerichtet werden. 

In Bezug auf die Verfahren zur alternativen Streitbeilegung gemäß den Bestimmungen des Artikels 40 des Gesetzes 7/2017 vom 2. November informieren wir Sie, dass Sie auf der Website www.aecosan.mssi.gob.es der spanischen Agentur für Verbraucherangelegenheiten, Lebensmittelsicherheit und Ernährung die Angaben zu den Schiedsstellen sowie zusätzliche Informationen zur Einreichung einer Beschwerde oder Klage einsehen können. Ebenso werden die Reisenden darüber informiert, dass Viajes Creativa – Spacio Infinito Studio S.L. kein Mitglied einer Verbraucherschlichtungsstelle ist oder dieser unterliegt. 

Über den folgenden Link können Sie die gemäß der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments akkreditierten alternativen Streitbeilegungsstellen einsehen. https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.home2.show&lng=ES

DIE BESTÄTIGUNG DER BUCHUNG.

Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird die Buchung der Reise bestätigt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, die Reise zu stornieren, wenn die für die Reise erforderliche Anzahl der angemeldeten Personen nicht erreicht wird und Sie innerhalb der in den vorv ertraglichen Informationen genannten Fristen darüber informiert werden.