{"id":820,"date":"2022-09-01T15:28:18","date_gmt":"2022-09-01T15:28:18","guid":{"rendered":"https:\/\/viajescreativa.com\/?page_id=820"},"modified":"2022-09-01T15:40:54","modified_gmt":"2022-09-01T15:40:54","slug":"der-preis-der-rundreise-beinhaltet","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/viajescreativa.com\/?page_id=820","title":{"rendered":"ALLGEMEINE BEDINGUNGEN\u00a0"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-large-font-size\"><strong>ALLGEMEINE BEDINGUNGEN&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Verbundene Reisen (Rundreisen) richten sich nach den folgenden Bestimmungen: Titel III, der Artikel vier umfasst, enth\u00e4lt die \u00c4nderungen, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015\/2302 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 \u00fcber verbundene Reiseleistungen, zur \u00c4nderung der Verordnung (EG) Nr. 2006\/2004 und der Richtlinie 2011\/83\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung der Richtlinie 90\/314\/EWG des Rates ergeben.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der konsolidierte Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und anderer erg\u00e4nzender Gesetze, genehmigt durch das K\u00f6nigliche Gesetzesdekret 1\/2007 vom 16. November, fasst das Gesetz 26\/1984 vom 19. Juli, Allgemeines Gesetz zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, und die Vorschriften zur Umsetzung der Gemeinschaftsrichtlinien zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern, die sich auf die darin geregelten Aspekte auswirken, in einem einzigen Text zusammen, einschlie\u00dflich des Gesetzes 21\/1995 vom 6. Juli 1995 zur Regelung von Verbundenereiseleistungen, mit dem die Richtlinie 90\/314\/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 \u00fcber Verbundenereiseleistungen in spanisches Recht umgesetzt wurde, was zur Aufnahme eines vierten Buches in die Neufassung f\u00fchrte.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In der Folge haben die ver\u00e4nderten Kaufgewohnheiten der Verbraucher, insbesondere im Hinblick auf die Online-Beschaffung von Reisen, zum Erlass der Richtlinie 2015\/2302\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 \u00fcber verbundene Reiseleistungen, zur \u00c4nderung der Verordnung (EG) Nr. 2006\/2004 und der Richtlinie 2011\/82\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 \u00fcber verbundene Reiseleistungen, gef\u00fchrt. Nr. 2006\/2004 und der Richtlinie 2011\/83\/EU des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 90\/314\/EWG des Rates, die unter anderem den Schutz von Reisenden, einschlie\u00dflich dieser neuen Formen von Vertr\u00e4gen, erweitert, die Transparenz erh\u00f6ht, Unklarheiten beseitigt und bestehende Gesetzesl\u00fccken schlie\u00dft.<\/p>\n\n\n\n<p>Dieses K\u00f6nigliche Gesetzesdekret \u00e4ndert den \u00fcberarbeiteten Text des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz von Verbrauchern und Nutzern und andere erg\u00e4nzende Gesetze, um die oben genannte Richtlinie (EU) 2015\/2302 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 in nationales Recht umzusetzen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Veranstalter: <\/strong>Der Veranstalter der verbundene Reiseleistugen ist:<strong> <\/strong>VIAJES CREATIVA \u2013 Spacio Infinito Studio S.L. Agencia de viajes con licencia C.I.AN-417556-3 \u2013 Urb. Jard\u00edn Atalaya, 4 \u2013 41900 Camas C.I.F B-90259987.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Allgemeine Bedingungen f\u00fcr die Rundreisen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese allgemeinen Bedingungen werden, von den Vertragsparteien unterzeichnet, in alle Verbundenereiseleistungsvertr\u00e4ge aufgenommen, deren Gegenstand die im Katalog\/Brosch\u00fcrenprogramm enthaltenen Programme sind und die die Parteien binden, mit den im Vorvertrag und im Vertrag vereinbarten besonderen Bedingungen, die in den gleichzeitig mit dem Vertragsabschluss zur Verf\u00fcgung gestellten Reiseunterlagen enthalten sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Kunde erh\u00e4lt die Informationen des Reisekatalogs\/Prospekts mit der Anzahl der \u00dcbernachtungen, der Reiseroute und dem Zeitplan, die dem vertraglich vereinbarten Programm so genau wie m\u00f6glich entsprechen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Beginn der Rundreise erfolgt an dem im Katalog\/Programmheft angegebenen Treffpunkt oder an dem vorher vereinbarten Treffpunkt. F\u00fcr die Abholung an nicht angegebenen Orten wird ein Aufschlag zu Lasten des Kunden erhoben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-medium-font-size\"><strong>DER PREIS DER RUNDREISE BEINHALTET<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Unterkunft<\/strong>: Bei den in der Rundreise enthaltenen Unterk\u00fcnften wird die Kategorie ordnungsgem\u00e4\u00df angegeben, es sei denn, die speziell f\u00fcr die Reise gew\u00e4hlten oder ausgew\u00e4hlten und vertraglich vereinbarten Hotels werden ausdr\u00fccklich genannt. Der Standort der Unterkunft, ihre Kategorie sowie die vertraglich vereinbarte Verpflegungen m\u00fcssen angegeben werden. Optionale Hotelleistungen sind nicht inbegriffen, ebenso wie W\u00e4scherei, B\u00fcgeln von Kleidung, Minibarverbrauch oder andere Leistungen, die nicht ausdr\u00fccklich im Programmkatalog\/Brosch\u00fcre, im Vertrag oder in den Unterlagen, die dem Reisenden bei Unterzeichnung ausgeh\u00e4ndigt werden, als \u00abinbegriffen\u00bb angegeben sind.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die veranstaltende Agentur haftet nicht f\u00fcr eventuelle \u00c4nderungen in der Verwaltung der im Katalog enthaltenen Hotels nach dessen Ver\u00f6ffentlichung sowie f\u00fcr die Auswirkungen und\/oder Folge\u00e4nderungen, die sich daraus ergeben k\u00f6nnen (Name, Dienstleistungen, Kategorie des Betriebs, teilweise Schlie\u00dfung der Einrichtungen usw.), die dem Kunden in jedem Fall unverz\u00fcglich mitgeteilt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verpflegung: <\/strong>Die Mahlzeiten, ob im Hotel oder im Restaurant, sind die im Programmkatalog\/Brosch\u00fcre ausdr\u00fccklich angegebenen. Nicht inbegriffen sind Kaffee, Wein, Spirituosen, Mineralwasser und spezielle Di\u00e4ten, au\u00dfer aus berechtigten Gr\u00fcnden wie Krankheit, spezielle Di\u00e4t, Allergien oder Unvertr\u00e4glichkeiten. Diese Umst\u00e4nde m\u00fcssen zum Zeitpunkt der Buchung der Reise mitgeteilt werden. Andernfalls gibt es keine Garantie daf\u00fcr, dass das Hotel oder Restaurant diese Anforderungen erf\u00fcllt. In einigen Betrieben kann es vorkommen, dass die Verpflegung als Buffet angeboten wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Gelegentlich k\u00f6nnen Fr\u00fchst\u00fccke, Mittag- oder Abendessen auch an anderen Orten als dem Hotel abgehalten werden. Dies wird im Katalog\/Brosch\u00fcre des Programms deutlich angegeben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verkehrsmitteln: <\/strong>Die Fahrten und Transfers mit Bussen oder anderen Verkehrsmitteln erfolgt zwischen den im Programmkatalog\/Vertragsbrosch\u00fcre ausdr\u00fccklich genannten Orten. Der Fahrgast wird \u00fcber die Fahrpl\u00e4ne, Treffpunkte und Orte von Zwischenstopps deutlich informiert.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Das Gep\u00e4ck<\/strong>: Es wird davon ausgegangen, dass das Gep\u00e4ck und andere pers\u00f6nliche Gegenst\u00e4nde des Reisenden bei der Reise mitgenommen werden, sofern es sich um eine Reise handelt. Unabh\u00e4ngig davon, in welchem Teil des Fahrzeugs sie untergebracht sind, werden sie auf Gefahr des Fahrgastes bef\u00f6rdert. Den Fahrg\u00e4sten wird empfohlen, w\u00e4hrend des gesamten Be- und Entladens des Gep\u00e4cks anwesend zu sein.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Der Reiseleiter: <\/strong>Der begleitender Reisef\u00fchrerdienst wird im Programmkatalog\/der Brosch\u00fcre in der vereinbarten Sprache angegeben. Der Fremdenf\u00fchrer ist f\u00fcr die Koordinierung des Programms, die Begleitung der Kunden bei den Ausfl\u00fcgen, die st\u00e4ndige Information \u00fcber die wichtigsten Orte und die Unterst\u00fctzung der Reisenden bei Zwischenf\u00e4llen oder als Bindeglied zwischen ihnen und den Anbietern (Hotels, Restaurants usw.) zust\u00e4ndig.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00d6rtliche Stadtf\u00fchrer: <\/strong>\u00d6rtliche Stadtf\u00fchrungen, die nicht in der Reiseroute des Programmkatalogs\/Brosch\u00fcre aufgef\u00fchrt sind, sind nicht inbegriffen. Eintrittsgelder f\u00fcr Denkm\u00e4ler sind nicht inbegriffen, es sei denn, sie sind im Katalog\/Brosch\u00fcrenprogramm ausdr\u00fccklich angegeben. Bei den Denkm\u00e4lern, mit einer personalisierten Eintrittskarte, m\u00fcssen sich die Kunden mit einem g\u00fcltigen und originalen Personalausweis oder Reisepass ausweisen, um Zugang zu erhalten. Die Eintrittskarten sind nicht \u00fcbertragbar.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Alle im Katalog\/Brosch\u00fcrenprogramm aufgef\u00fchrten Ausfl\u00fcge sind inbegriffen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Optionale oder fakultative Ausfl\u00fcge, die w\u00e4hrend der Reise gebucht werden und die nicht in dieser Publikation enthalten sind, sind von der Reiseversicherung ausgeschlossen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Reisende ist verpflichtet, die geltenden Personalausweis oder Reisepass mit sich zu tragen, um sie auf Verlangen f\u00fcr die Ausfl\u00fcge vorzulegen (Nominierungskarten, Besuch in Gibraltar usw.).&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00c4nderungen an den Verbundene Reiseleistungen: <\/strong>Der Veranstalter beh\u00e4lt sich das Recht vor, die Bedingungen dieses Vertrages vor Beginn der Reise einseitig zu \u00e4ndern, vorausgesetzt, die \u00c4nderung ist unbedeutend und der Reisende in klarer, verst\u00e4ndlicher und deutlicher Weise durch den Veranstalter selbst oder gegebenenfalls durch den Reiseveranstalter auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger informiert wird.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Veranstalter vor Beginn der Rundreise gezwungen ist, eines der Hauptmerkmale der in Artikel 153.1.a) genannten Reiseleistungen wesentlich zu \u00e4ndern, wenn er eine der in Artikel 155.2.a) genannten besonderen Anforderungen nicht erf\u00fcllen kann oder wenn er vorschl\u00e4gt, den Preis der Rundreise gem\u00e4\u00df Artikel 158.2 (siehe Punkt 5.2.) des K\u00f6niglichen Gesetzesdekrets um mehr als acht Prozent zu erh\u00f6hen. 155.2.a) oder eine Erh\u00f6hung des Reisepreises um mehr als acht Prozent gem\u00e4\u00df Artikel 158.2 (siehe Punkt 5.2.) des K\u00f6niglichen Gesetzesdekrets 1\/2007 vom 16. November vorschl\u00e4gt, kann der Reisende innerhalb einer vom Veranstalter festgelegten angemessenen Frist die vorgeschlagene \u00c4nderung akzeptieren oder den Vertrag ohne Vertragsstrafe k\u00fcndigen. Der Reisende, der den Reisevertrag k\u00fcndigt, kann eine vom Reiseveranstalter oder gegebenenfalls von der Vermittlungsagentur angebotene Ersatzreise annehmen oder gegebenenfalls die Einzelhandelsagentur, wenn m\u00f6glich in gleichwertiger oder h\u00f6herer Qualit\u00e4t.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Reklamationen, Beschwerden, Meinungsverschiedenheiten<\/strong>:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle eines schwerwiegenden Vorfalls, der zu einer Unzufriedenheit des Reisenden mit den erbrachten Leistungen f\u00fchren k\u00f6nnte, ist es unerl\u00e4sslich, dies dem Reiseleiter mitzuteilen, damit er sofort die notwendigen Ma\u00dfnahmen ergreifen kann, um das Problem so schnell wie m\u00f6glich zu l\u00f6sen.&nbsp;&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Alle Dienstleister (Hotels, Restaurants usw.) sind verpflichtet, ihren Kunden auf Anfrage ein Beschwerdeformular zur Verf\u00fcgung zu stellen, das in der entsprechenden Betriebsst\u00e4tte ausgef\u00fcllt werden muss. Jede nachtr\u00e4gliche Beschwerde wegen Nicht\u00fcbereinstimmung muss innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise \u00fcber das Reiseb\u00fcro, bei dem das Programm gebucht wurde, mit den vollst\u00e4ndigen Angaben des Kunden und seiner Unterschrift eingereicht werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Stornierungen und Nichterscheinen<\/strong>: Der Kunde kann die angeforderte oder vereinbarte Dienstleistung stornieren und hat Anspruch auf R\u00fcckerstattung der gezahlten Betr\u00e4ge, entweder des vollen Preises oder einer Vorauszahlung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Reisende muss die Agentur f\u00fcr die folgenden Punkte entsch\u00e4digen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>A &#8211; Bei Einzelleistungen die Gesamtheit der entstandenen Stornierungskosten.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>B- Im Falle von Rundlreisen:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>1. eine Vertragsstrafe in H\u00f6he von 5 % des Reisepreises, wenn die Stornierung mehr als 10 Tage im Voraus und weniger als 15 Tage im Voraus erfolgt, au\u00dfer im Falle einer Stornierung aufgrund von h\u00f6herer Gewalt. 15% des Reisepreises, wenn die Stornierung zwischen 10 Tagen und 3 Tagen im Voraus erfolgt. 25% des Reisepreises, wenn die Stornierung innerhalb von 48 Stunden vor der Abfahrt erfolgt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn eine der vertraglich vereinbarten und stornierten Dienstleistungen besonderen wirtschaftlichen Bedingungen unterliegt, betragen die Stornierungskosten zus\u00e4tzlich zu den in Punkt 1 genannten Strafen 10 % des Gesamtpreises der Reise, wenn sie zwischen 3 und 10 Tagen vor dem Abreisedatum storniert wird, und 25 %, wenn sie innerhalb von 48 Stunden vor der Abreise storniert wird. Wenn die Eigenschaften des Preises oder die Eigenschaften des zu benutzenden Verkehrsmittels oder die Eigenschaften der von Dritten zu erbringenden Leistungen die Durchf\u00fchrung des Transfers unm\u00f6glich machen, darf dieser nicht durchgef\u00fchrt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Im Falle eines Abbruchs der Reise oder des Aufenthalts hat der Kunde keinen Anspruch auf Entsch\u00e4digung oder R\u00fcckerstattung f\u00fcr die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn eine Annullierungs- oder Unterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, ist dies bei der Versicherungsgesellschaft zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beendigung des Vertrags durch den Veranstalter<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter und gegebenenfalls der Reisevermittler k\u00f6nnen vom Vertrag zur\u00fccktreten und dem Reisenden alle von ihm geleisteten Zahlungen erstatten, sind jedoch nicht zu einer zus\u00e4tzlichen Entsch\u00e4digung verpflichtet, wenn:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Minderstteilnehmerzahl<\/strong> der f\u00fcr die Rundreise angemeldeten G\u00e4sten unter der im Vertrag festgelegten Mindestzahl liegt und der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler dem Reisenden die Stornierung innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist mitteilt, wobei diese Frist nicht l\u00e4nger sein darf als:<\/p>\n\n\n\n<p>1. zwanzig Kalendertage vor Beginn der Rundreise bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,<\/p>\n\n\n\n<p>2. sieben Kalendertage vor Beginn der Reise bei einer Reisedauer von zwei bis sechs Tagen,<\/p>\n\n\n\n<p>3. 48 Stunden vor Beginn der Rundreise bei Reisen mit einer Dauer von weniger als zwei Tagen,&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Wenn der Veranstalter durch unvermeidbare und au\u00dfergew\u00f6hnliche Umst\u00e4nde an der Erf\u00fcllung des Vertrages gehindert wird und der Reisende unverz\u00fcglich vor Beginn der Rundreise von der K\u00fcndigung in Kenntnis gesetzt wird.<\/p>\n\n\n\n<p>Bricht der Verbraucher seine Reise oder seinen Aufenthalt ab, so hat er keinen Anspruch auf irgendeine Art von Entsch\u00e4digung oder Erstattung f\u00fcr die nicht in Anspruch genommenen Leistungen. Wenn eine Annullierungs- oder Unterbrechungsversicherung abgeschlossen wurde, ist dies bei der Versicherungsgesellschaft zu beantragen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Beendigung des Vertrages durch den Reisenden<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Artikel 160 des K\u00f6niglichen Gesetzesdekrets 1\/2007 vom 16. November sieht vor, dass der Reisende jederzeit vor Beginn der verbundenereiseleistungen vom Vertrag zur\u00fccktreten kann, woraufhin der Veranstalter oder gegebenenfalls die Vermittlungsagentur vom Reisenden die Zahlung einer angemessenen und gerechtfertigten Strafe verlangen. Im Vertrag kann eine angemessene Standardstrafe festgelegt werden, die davon abh\u00e4ngt, wie weit die K\u00fcndigung des Vertrags vor Beginn der Rundreise erfolgt und welche Kosten und Einnahmen durch die alternative Buchung der Reiseleistungen voraussichtlich eingespart werden. Ist keine Vertragsstrafe vorgesehen, so entspricht die H\u00f6he der Vertragsstrafe dem Preis der verbundene Reiseleistung abz\u00fcglich der ersparten Aufwendungen und der Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen. Der Reiseveranstalter oder gegebenenfalls das Reiseb\u00fcro muss dem Reisenden auf Anfrage eine Begr\u00fcndung f\u00fcr die H\u00f6he der Strafe geben.<\/p>\n\n\n\n<p>Begr\u00fcndung f\u00fcr die H\u00f6he des Bu\u00dfgeldes.<\/p>\n\n\n\n<p>Unabh\u00e4ngig davon wird der Reisende darauf hingewiesen, dass er im Falle unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer N\u00e4he, die die Durchf\u00fchrung der Rundreise oder die Bef\u00f6rderung von Personen an den Reiseort erheblich beeintr\u00e4chtigen, das Recht hat, den Vertrag vor Beginn der Reise ohne Zahlung einer Vertragsstrafe zu k\u00fcndigen. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf eine vollst\u00e4ndige Erstattung der geleisteten Zahlungen, jedoch keine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00dcbertragung des Verbundenereiseleistungsvertrags<\/strong>. Der Reisende kann den Verbundenereiseleistungsvertrag&nbsp; auf eine Person \u00fcbertragen, die alle f\u00fcr diesen Vertrag geltenden Bedingungen erf\u00fcllt. Die \u00dcbertragung muss dem Veranstalter oder gegebenenfalls dem Reisevermittler auf einem dauerhaften Datentr\u00e4ger mindestens sieben Kalendertage vor Beginn der Rundreise mitgeteilt werden. Der \u00dcbertragende des Vertrags und der Erwerber haften gemeinschaftlich und als Gesamtschuldner f\u00fcr den nicht gezahlten Betrag des vereinbarten Preises sowie f\u00fcr etwaige Geb\u00fchren, Zuschl\u00e4ge oder sonstige zus\u00e4tzliche Kosten, die durch die \u00dcberweisung entstehen. Der Veranstalter oder gegebenenfalls der Reisevermittler teilt dem \u00dcbertragenden die effektiven Kosten der \u00dcbertragung mit.<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Kosten m\u00fcssen angemessen sein und d\u00fcrfen auf keinen Fall die Kosten \u00fcbersteigen, die dem Veranstalter und dem Reisevermittler durch die \u00dcbertragung wirklich entstehen. Der Veranstalter und gegebenenfalls der Reisevermittler erbringen dem \u00dcbertragenden den Nachweis \u00fcber alle zus\u00e4tzlichen Geb\u00fchren, Zuschl\u00e4ge oder andere zus\u00e4tzliche Kosten, die durch die \u00dcbertragung des Vertrags entstehen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Die Reiseversicherung<\/strong>:&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Alle unsere Reisen im Katalog\/Brosch\u00fcre beinhalten eine Reiseversicherung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Verbundenereiseleistungsvertrag&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der vorliegende Vertrag hat die zum Verkauf angebotene Rundreise mit Reiseziel und Abreisedatum zum Inhalt, und zwar in \u00dcbereinstimmung mit den wichtigsten Merkmalen und wesentlichen Informationen, die der Reisende und seine Begleiter vor dem Vertragsabschluss, d.h. vor diesem Rechtsakt, von der Agentur mit ihrem eigenen&nbsp; Reiseprogramm erhalten haben.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Diese Vorvertraglichen Informationen sind dem vorliegenden Vertrag als Anhang I beigef\u00fcgt, von den Vertragspartnern ordnungsgem\u00e4\u00df unterzeichnet und bilden einen untrennbaren Bestandteil des Vertrages.<\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr das vorliegende Angebot und den Abschluss der Verbundenereiseleistungen gelten die im Katalog\/Brosch\u00fcre verf\u00fcgbaren Allgemeinen Bedingungen, \u00fcber deren Inhalt der Reisende erkl\u00e4rt, informiert worden zu sein und diese mit der Unterzeichnung des Vertrags zu akzeptieren.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>REISEBEGLEITUNG AM ZIELORT&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter und der Reisevermittler stehen dem Reisenden als Gesamtschuldner f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen ein.<\/p>\n\n\n\n<p>Sie k\u00f6nnen das Vermittlungsreiseb\u00fcro sowie das veranstaltende Reiseb\u00fcro und gegebenenfalls den \u00f6rtlichen Veranstaltervertreter unter den angegebenen Notrufnummern und der E-Mail-Adresse kontaktieren.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Veranstalter und der Reisevermittler verpflichten sich, dem Reisenden, der sich in Schwierigkeiten befindet, angemessene und schnelle Hilfe zu leisten, insbesondere im Falle unvermeidbarer und au\u00dfergew\u00f6hnlicher Umst\u00e4nde, indem sie dem Reisenden die erforderlichen Informationen zur Verf\u00fcgung stellen, um: Fernverbindungen zu erm\u00f6glichen, Gesundheitsdienste, \u00f6rtliche Beh\u00f6rden und konsularischen Beistand in Anspruch zu nehmen, dem Reisenden gegebenenfalls bei der Suche nach alternativen Reisem\u00f6glichkeiten zu helfen.<\/p>\n\n\n\n<p>Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass sowohl der Veranstalter als auch der Reisevermittler einen angemessenen Aufschlag f\u00fcr diese Hilfeleistung verlangen k\u00f6nnen, wenn die Schwierigkeiten von ihm vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig verursacht wurden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>INFORMATIONEN \u00dcBER DAS INTERNE VERFAHREN ZUR BEARBEITUNG VON BESCHWERDEN UND DIE ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG.<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Etwaige Anregungen oder Beschwerden k\u00f6nnen gleichzeitig und jederzeit an die in den Identifikationsdaten aufgef\u00fchrten E-Mail-Adressen an das veranstaltende Reiseb\u00fcro und die Vermittlungsstelle gerichtet werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>In Bezug auf die Verfahren zur alternativen Streitbeilegung gem\u00e4\u00df den Bestimmungen des Artikels 40 des Gesetzes 7\/2017 vom 2. November informieren wir Sie, dass Sie auf der Website www.aecosan.mssi.gob.es der spanischen Agentur f\u00fcr Verbraucherangelegenheiten, Lebensmittelsicherheit und Ern\u00e4hrung die Angaben zu den Schiedsstellen sowie zus\u00e4tzliche Informationen zur Einreichung einer Beschwerde oder Klage einsehen k\u00f6nnen. Ebenso werden die Reisenden dar\u00fcber informiert, dass Viajes Creativa &#8211; Spacio Infinito Studio S.L. kein Mitglied einer Verbraucherschlichtungsstelle ist oder dieser unterliegt.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber den folgenden Link k\u00f6nnen Sie die gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) Nr. 524\/2013 des Europ\u00e4ischen Parlaments akkreditierten alternativen Streitbeilegungsstellen einsehen. <a href=\"https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/main\/?event=main.home2.show&amp;lng=ES\">https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr\/main\/?event=main.home2.show&amp;lng=ES<\/a><\/p>\n\n\n\n<p><strong>DIE BEST\u00c4TIGUNG DER BUCHUNG<\/strong>.<\/p>\n\n\n\n<p>Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird die Buchung der Reise best\u00e4tigt. Der Veranstalter beh\u00e4lt sich jedoch das Recht vor, die Reise zu stornieren, wenn die f\u00fcr die Reise erforderliche Anzahl der angemeldeten Personen nicht erreicht wird und Sie innerhalb der in den vorv ertraglichen Informationen genannten Fristen dar\u00fcber informiert werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE BEDINGUNGEN&nbsp; Die allgemeinen Bedingungen f\u00fcr Verbundene Reisen (Rundreisen) richten sich nach den folgenden Bestimmungen: Titel III, der Artikel vier umfasst, enth\u00e4lt die \u00c4nderungen, die sich aus der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015\/2302 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates vom 25. 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